Wer entscheidet, wenn Software siebt? – Über KI in Bewerbungsverfahren
Wer in einem großen Unternehmen eine Stelle sucht, durchläuft ein Verfahren, in dem die erste Sichtung der Unterlagen längst nicht mehr von Menschen vorgenommen wird. Eine Software vergleicht Lebensläufe mit Anforderungsprofilen, filtert nach Schlüsselwörtern und erstellt Ranglisten, (1) ______ die Personalabteilung nur noch die ersten zwanzig Plätze zur Kenntnis nimmt.
Für die Unternehmen liegt der Vorteil auf der Hand: Die Flut an Bewerbungen lässt sich so in kurzer Zeit (2) ______, ohne dass zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Wer jedoch glaubt, solche Systeme urteilten unbefangener als ein Mensch, (3) ______ einem verbreiteten Irrtum auf. Zwar entscheiden Algorithmen nicht nach Bauchgefühl, doch sie lernen aus früheren Entscheidungen – und übernehmen dabei auch deren blinde Flecken.
Besonders heikel wird es, wenn die Daten einseitig sind. Wurden über Jahre vor allem Bewerbungen aus einem bestimmten Umfeld berücksichtigt, so (4) ______ das Modell dieses Muster als Erfolgsrezept. Eine Bewerberin mit ungewöhnlichem Lebenslauf (5) ______ dann schnell ins Hintertreffen, ohne dass jemand nachvollziehen könnte, warum.
Die europäische Gesetzgebung hat auf diese Problematik reagiert: Systeme, die über Einstellungen mitentscheiden, gelten als Hochrisikoanwendungen. Unternehmen sind verpflichtet, (6) ______ darüber zu geben, wie ihre Modelle zu welchem Ergebnis kommen, und die Ergebnisse überprüfen zu lassen. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass viele Betriebe dieser Pflicht nur zögernd (7) ______. Wer die Verantwortung für eine Absage trägt, lässt sich ohnehin selten klären – und genau darin liegt das eigentliche Problem: Ein Verfahren, das niemandem Rechenschaft ablegt, (8) ______ das Vertrauen, von dem es lebt.